Für Patienten
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TIP! In dieser Datei finden Sie eine Anleitung zur Einnahme der Mittelgabe. 2020_06_Mitteleinnahme
Häufig gestellte Fragen zur Homöopathie
Was bezahlt die Krankenkasse?
Homöopathische Leistungen eines Heilpraktikers sind in Deutschland Privatleistungen und werden deswegen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen (Sozialgesetzbuch V) übernommen. Privatversicherungen und private Zusatzversicherungen erstatten je nach abgeschlossenem Vertrag. Die Bundesbeihilfe nimmt eine Mittelstellung ein und erstattet anteilig mit einigen Beschränkungen.
Genaue Informationen zum aktuellen Erstattungsverhalten verschiedener Versicherungen sind beim Verband klassischer Homöopathen Deutschlands [VKHD] erhältlich.
Es lohnt sich gerade bei Zusatzversicherern stets genau nachzufragen, da mit wohlklingenden Worten beworben, die Angaben der Versicherer bei Vertragsabschluß oft nicht so präzise sind und sich Einschränkungen im Kleingedruckten befinden können. Das gilt nicht nur für homöopathische Leistungen eines Heilpraktikers sondern auch ganz allgemein, z.B. auch bei Zahnersatz und Kurleistungen.
Heilpraktikergebühren sind nach geltendem Recht, wie in allen freien Berufen, statistisch ermittelte Durchschnittswerte üblicher Preise und keine festgeschriebenen, staatlich verhandelte Tarife. Nach deutschem Kartellrecht wären feste Gebühren in freien Berufen unerlaubte Preisabsprachen.
Genaue Informationen zum aktuellen Erstattungsverhalten verschiedener Versicherungen sind beim Verband klassischer Homöopathen Deutschlands [VKHD] erhältlich.
Es lohnt sich gerade bei Zusatzversicherern stets genau nachzufragen, da mit wohlklingenden Worten beworben, die Angaben der Versicherer bei Vertragsabschluß oft nicht so präzise sind und sich Einschränkungen im Kleingedruckten befinden können. Das gilt nicht nur für homöopathische Leistungen eines Heilpraktikers sondern auch ganz allgemein, z.B. auch bei Zahnersatz und Kurleistungen.
Heilpraktikergebühren sind nach geltendem Recht, wie in allen freien Berufen, statistisch ermittelte Durchschnittswerte üblicher Preise und keine festgeschriebenen, staatlich verhandelte Tarife. Nach deutschem Kartellrecht wären feste Gebühren in freien Berufen unerlaubte Preisabsprachen.